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Produkt zum Begriff Untervermietung:


  • Miete
    Miete

    Miete , Zum Werk Wie kaum ein anderes Rechtsgebiet befindet sich das Mietrecht in einer ständigen Entwicklung. Dieser handliche gelbe Kommentar erläutert die für das Wohnungs- und Gewerbemietrecht relevanten Vorschriften in praxisorientierter Art und Weise und verhilft so zu einer schnellen und sachgerechten Problemlösung. Das Werk ist auch für andere Berufsgruppen aus dem Bereich des Wohnungswesens gut verständlich. Diese Auflage verarbeitet zahlreiche Entscheidungen des BGH zum Wohnungs- und Geschäftsraummietrecht vor, deren Kenntnis für den Richter und die Rechtsberater unerlässlich ist. Mittlerweile haben sich Rechtsprechung und Literatur deutlich weiterentwickelt, vor allem durch das MietRÄndG 2013, das MietNovG 2015 ("Mietpreisbremse"), das MietAnpG 2019 und das MsRG 2021. Vorteile auf einen Blick komprimierte Darstellung aller BGB-§§ zum MietR ausführliche Kommentierung der §§ 555a - 555f BGB zu Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen einschließlich Mieterhöhungen nach Modernisierung ausführliche Kommentierung der §§ 555d - 556g BGB über die Miethöhe bei Mietbeginn und die maximale Mieterhöhung bei angespannten Wohnungsmärkten durch Berücksichtigung der ortsüblichen Vergleichsmiete ("Mietpreisbremse" 2015) sowie der §§ 559c und 559d BGB zu vereinfachten Verfahren bei Mieterhöhungen im Zuge von Modernisierungsmaßnahmen (MietAnpG 2019) ausführliche Kommentierung der §§ 558c und 558d BGB zu Mietspiegeln (Mietspiegelreformgesetz - MsRG 2021) Zur Neuauflage hervorragendes Autorenteam, nun um 3 Autorinnen und Autoren erweitert bestechendes Preis-Leistungs-Verhältnis komprimierte Kompetenz in einem Band mit einem Fokus der Lesbarkeit auch für andere Berufsgruppen aus dem Bereich des Wohnungswesens Zielgruppe Für Rechtsanwaltschaft, Richterschaft, Verbands- und Wirtschaftsjuristinnen und -juristen und die Rechtsberaterinnen und Rechtsberater bei den Vermieter- und Mieterverbänden sowie Verwaltungsgesellschaften und alle mit dem Mietrecht befassten Personen, wie insbesondere Vermieterinnen und Vermieter, Mieterinnen und Mieter, Wohnungseigentümerinnen und Wohnungseigentümer, Maklerinnen und Makler etc. , Studium & Erwachsenenbildung > Fachbücher, Lernen & Nachschlagen

    Preis: 119.00 € | Versand*: 0 €
  • Westner, Martina: Miete und Mieterhöhung
    Westner, Martina: Miete und Mieterhöhung

    Miete und Mieterhöhung , Für ein gutes Miteinander mit den Mietern ist es für Vermieter unerlässlich, die rechtlichen Rahmenbedingungen zu kennen. Die Autorinnen Martina Westner, Astrid Congiu-Wehle und Katharina Rößler sind Rechtsanwältinnen und Mietrechtsexpertinnen. Sie erklären Ihnen anhand zahlreicher Beispiele und Musterschreiben, wie Sie eine Mieterhöhung Schritt für Schritt rechtssicher durchführen. Sie erfahren, wie die zulässige Miete berechnet wird und welche Mieterhöhungsmöglichkeiten es gibt. Sie lernen die Voraussetzungen für die zahlreichen Ausnahmen von der Mietpreisbremse ebenso kennen wie die Voraussetzungen für eine Mieterhöhung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete. Begriffe wie Kappungsgrenze oder qualifizierter Mietspiegel werden ausführlich dargestellt. So sind Sie auf der sicheren Seite und können teure Fehler vermeiden. Inhalte: Gestaltung und Änderung der Mietstruktur Übersichten nach Bunderländern sowie Städten und Gemeinden mit Mietpreisbremse Grenzen von  Staffelmieten Voraussetzungen der Indexvereinbarung im Wohnraummietvertrag Modernisierungsmieterhöhung: Ankündigung, Form und Frist, Härteeinwand, Kappungsgrenzen Anpassung der Betriebskosten Mieterhöhungen von Geschäftsräumen und Garagen Neu in der 3. Auflage: Aktuelles Gebäudeenergiegesetz Neues Telekommunikationsgesetz Verschärfung der Mietpreisbremse Modernisierungsmieterhöhung nach TKG- und GEG-Neuerungen Die digitale und kostenfreie Ergänzung zu Ihrem Buch auf myBook+: Zugriff auf ergänzende Materialien und Inhalte E-Book direkt online lesen im Browser Persönliche Fachbibliothek mit Ihren Büchern Jetzt nutzen auf mybookplus.de.     , Studium & Erwachsenenbildung > Fachbücher, Lernen & Nachschlagen

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  • Die Miete erhöhen: kurz&konkret!
    Die Miete erhöhen: kurz&konkret!

    Mieterhöhungen im laufenden Mietverhältnis sind immer problematisch, weil der Mieter dann durch die neue Miete finanziell höher belastet wird als von ihm beim Beginn des Mietverhältnisses kalkuliert wurde. Andererseits hat der Vermieter ein Interesse daran, eine marktgerechte Miete für eine Wohnung zu erzielen. Vor allem dann, wenn die Miete nicht mehr der ortsüblichen Miete entspricht oder die Wohnung modernisiert wurde, stellt sich dem Vermieter die Frage, in welchem Umfang mit einer Mieterhöhung die Miete erhöht werden kann und welchen inhaltlichen und formellen Anforderungen die Mieterhöhungserklärung entsprechen muss. Mit einer allgemeinen Begründung wie »Die Kosten sind stark gestiegen« oder »Es sind viele Instandsetzungs- und Instandhaltungsarbeiten angefallen« kann eine Mieterhöhung vom Vermieter jedenfalls nicht vorgenommen werden. Eine Mieterhöhung im laufenden Mietverhältnis ist für den Vermieter vielmehr nur im Rahmen der im gesetzlichen Mietrecht vorgegebenen Möglichkeiten zulässig.

    Preis: 10.99 € | Versand*: 0.00 €
  • RNK Wohnungs-Mietvertrag
    RNK Wohnungs-Mietvertrag

    Wohnungs-Mietvertrag 6 Seiten.

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  • Wie hoch darf die Miete bei Untervermietung sein?

    Wie hoch die Miete bei Untervermietung sein darf, hängt von verschiedenen Faktoren ab. In der Regel sollte die Miete nicht höher sein als die tatsächlichen Kosten, die der Hauptmieter für die Wohnung hat. Es ist wichtig, dass die Untermiete nicht als Gewinnquelle genutzt wird, sondern nur dazu dient, die eigenen Mietkosten zu decken. Zudem sollte die Miete in einem angemessenen Verhältnis zur Größe und Ausstattung der Unterkunft stehen. Es empfiehlt sich, vor der Untervermietung die genauen rechtlichen Rahmenbedingungen zu prüfen, um Probleme zu vermeiden.

  • Kann der Vermieter bei Untervermietung die Miete erhöhen?

    Kann der Vermieter bei Untervermietung die Miete erhöhen? Die Möglichkeit, die Miete bei Untervermietung zu erhöhen, hängt von den vertraglichen Vereinbarungen zwischen Vermieter und Mieter ab. In der Regel darf der Vermieter die Miete nur erhöhen, wenn dies im Mietvertrag oder in den gesetzlichen Bestimmungen ausdrücklich vorgesehen ist. Es ist wichtig, dass Mieter und Untermieter ihre Rechte und Pflichten genau kennen, um unangenehme Überraschungen zu vermeiden. Es empfiehlt sich, im Zweifelsfall rechtlichen Rat einzuholen, um sicherzustellen, dass alle Parteien ihre Rechte wahren.

  • Ist Untervermietung steuerpflichtig?

    Ist Untervermietung steuerpflichtig? Die steuerliche Behandlung von Untervermietung hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie z.B. der Höhe der Mieteinnahmen, der Art der Vermietung (privat oder gewerblich) und der Nutzung des vermieteten Raums. In vielen Fällen müssen Einnahmen aus Untervermietung als Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung in der Steuererklärung angegeben werden. Es ist ratsam, sich von einem Steuerberater beraten zu lassen, um sicherzustellen, dass alle steuerlichen Pflichten erfüllt werden. Es können auch regionale Unterschiede bei der steuerlichen Behandlung von Untervermietung bestehen, daher ist es wichtig, sich über die geltenden Gesetze und Vorschriften in der jeweiligen Region zu informieren.

  • Ist Untervermietung strafbar?

    Ist Untervermietung strafbar? Die Untervermietung einer Wohnung ist grundsätzlich nicht strafbar, solange sie im Einklang mit den vertraglichen Vereinbarungen und gesetzlichen Vorschriften erfolgt. Es ist jedoch wichtig, die Zustimmung des Vermieters einzuholen, da in vielen Mietverträgen die Untervermietung ausdrücklich untersagt ist. Verstößt man gegen diese Vereinbarung, kann dies zu rechtlichen Konsequenzen führen, wie z.B. einer Abmahnung oder sogar einer Kündigung des Mietvertrags. Es ist daher ratsam, sich vor einer Untervermietung über die geltenden Regelungen und Vertragsbedingungen zu informieren, um rechtliche Probleme zu vermeiden.

Ähnliche Suchbegriffe für Untervermietung:


  • RNK Gewerberaum-Mietvertrag
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  • Mietvertrag f.Garagen 553
    Mietvertrag f.Garagen 553

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  • Wie funktioniert die Untervermietung?

    Die Untervermietung bezieht sich auf die Vermietung einer Immobilie oder eines Teils davon durch den Hauptmieter an einen Untermieter. Der Hauptmieter bleibt dabei der Vertragspartner des Vermieters und ist für die Zahlung der Miete und die Einhaltung der Mietbedingungen verantwortlich. Der Untermieter zahlt seine Miete an den Hauptmieter und hat keine direkte Beziehung zum Vermieter. Die Untervermietung muss in der Regel vom Vermieter genehmigt werden und es können bestimmte Bedingungen und Einschränkungen gelten.

  • Was ist gewerbliche Untervermietung?

    Die gewerbliche Untervermietung bezieht sich auf die Vermietung von gewerblichen Räumlichkeiten durch einen Hauptmieter an einen Untermieter. Der Hauptmieter ist dabei selbst Mieter des Objekts und vermietet einen Teil davon an einen Dritten weiter. Diese Form der Untervermietung wird oft genutzt, um die Kosten für die gemieteten Räumlichkeiten zu teilen oder um ungenutzte Flächen zu nutzen.

  • Was gilt als Untervermietung?

    Was gilt als Untervermietung? Untervermietung bezieht sich auf die Vermietung einer Immobilie oder eines Teils davon durch den Hauptmieter an eine andere Person. Dies kann eine einzelne Zimmervermietung in einer Wohnung, die Vermietung einer Wohnung während der Abwesenheit des Hauptmieters oder die Vermietung eines Teils eines Gewerbeobjekts umfassen. In der Regel muss der Hauptmieter die Genehmigung des Vermieters einholen, bevor er untervermietet. Untervermietung kann auch rechtliche und finanzielle Auswirkungen haben, daher ist es wichtig, die Mietvertragsbedingungen und örtlichen Gesetze zu beachten.

  • Kann Untervermietung verweigert werden?

    Kann Untervermietung verweigert werden? Ja, grundsätzlich hat der Hauptmieter das Recht, die Untervermietung seiner Wohnung zu verweigern. Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn der Hauptmieter keine Zustimmung des Vermieters für die Untervermietung erhalten hat oder wenn der potenzielle Untermieter nicht den Anforderungen des Hauptmieters entspricht. Es ist wichtig, dass der Hauptmieter die Bedingungen des Mietvertrags einhält und sich an die gesetzlichen Vorgaben hält, wenn es um die Untervermietung geht. In einigen Fällen kann es auch sinnvoll sein, mit dem Vermieter zu sprechen, um eine Einigung zu erzielen.

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