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Produkt zum Begriff Vertragsende:


  • Miete
    Miete

    Miete , Zum Werk Wie kaum ein anderes Rechtsgebiet befindet sich das Mietrecht in einer ständigen Entwicklung. Dieser handliche gelbe Kommentar erläutert die für das Wohnungs- und Gewerbemietrecht relevanten Vorschriften in praxisorientierter Art und Weise und verhilft so zu einer schnellen und sachgerechten Problemlösung. Das Werk ist auch für andere Berufsgruppen aus dem Bereich des Wohnungswesens gut verständlich. Diese Auflage verarbeitet zahlreiche Entscheidungen des BGH zum Wohnungs- und Geschäftsraummietrecht vor, deren Kenntnis für den Richter und die Rechtsberater unerlässlich ist. Mittlerweile haben sich Rechtsprechung und Literatur deutlich weiterentwickelt, vor allem durch das MietRÄndG 2013, das MietNovG 2015 ("Mietpreisbremse"), das MietAnpG 2019 und das MsRG 2021. Vorteile auf einen Blick komprimierte Darstellung aller BGB-§§ zum MietR ausführliche Kommentierung der §§ 555a - 555f BGB zu Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen einschließlich Mieterhöhungen nach Modernisierung ausführliche Kommentierung der §§ 555d - 556g BGB über die Miethöhe bei Mietbeginn und die maximale Mieterhöhung bei angespannten Wohnungsmärkten durch Berücksichtigung der ortsüblichen Vergleichsmiete ("Mietpreisbremse" 2015) sowie der §§ 559c und 559d BGB zu vereinfachten Verfahren bei Mieterhöhungen im Zuge von Modernisierungsmaßnahmen (MietAnpG 2019) ausführliche Kommentierung der §§ 558c und 558d BGB zu Mietspiegeln (Mietspiegelreformgesetz - MsRG 2021) Zur Neuauflage hervorragendes Autorenteam, nun um 3 Autorinnen und Autoren erweitert bestechendes Preis-Leistungs-Verhältnis komprimierte Kompetenz in einem Band mit einem Fokus der Lesbarkeit auch für andere Berufsgruppen aus dem Bereich des Wohnungswesens Zielgruppe Für Rechtsanwaltschaft, Richterschaft, Verbands- und Wirtschaftsjuristinnen und -juristen und die Rechtsberaterinnen und Rechtsberater bei den Vermieter- und Mieterverbänden sowie Verwaltungsgesellschaften und alle mit dem Mietrecht befassten Personen, wie insbesondere Vermieterinnen und Vermieter, Mieterinnen und Mieter, Wohnungseigentümerinnen und Wohnungseigentümer, Maklerinnen und Makler etc. , Studium & Erwachsenenbildung > Fachbücher, Lernen & Nachschlagen

    Preis: 119.00 € | Versand*: 0 €
  • Westner, Martina: Miete und Mieterhöhung
    Westner, Martina: Miete und Mieterhöhung

    Miete und Mieterhöhung , Für ein gutes Miteinander mit den Mietern ist es für Vermieter unerlässlich, die rechtlichen Rahmenbedingungen zu kennen. Die Autorinnen Martina Westner, Astrid Congiu-Wehle und Katharina Rößler sind Rechtsanwältinnen und Mietrechtsexpertinnen. Sie erklären Ihnen anhand zahlreicher Beispiele und Musterschreiben, wie Sie eine Mieterhöhung Schritt für Schritt rechtssicher durchführen. Sie erfahren, wie die zulässige Miete berechnet wird und welche Mieterhöhungsmöglichkeiten es gibt. Sie lernen die Voraussetzungen für die zahlreichen Ausnahmen von der Mietpreisbremse ebenso kennen wie die Voraussetzungen für eine Mieterhöhung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete. Begriffe wie Kappungsgrenze oder qualifizierter Mietspiegel werden ausführlich dargestellt. So sind Sie auf der sicheren Seite und können teure Fehler vermeiden. Inhalte: Gestaltung und Änderung der Mietstruktur Übersichten nach Bunderländern sowie Städten und Gemeinden mit Mietpreisbremse Grenzen von  Staffelmieten Voraussetzungen der Indexvereinbarung im Wohnraummietvertrag Modernisierungsmieterhöhung: Ankündigung, Form und Frist, Härteeinwand, Kappungsgrenzen Anpassung der Betriebskosten Mieterhöhungen von Geschäftsräumen und Garagen Neu in der 3. Auflage: Aktuelles Gebäudeenergiegesetz Neues Telekommunikationsgesetz Verschärfung der Mietpreisbremse Modernisierungsmieterhöhung nach TKG- und GEG-Neuerungen Die digitale und kostenfreie Ergänzung zu Ihrem Buch auf myBook+: Zugriff auf ergänzende Materialien und Inhalte E-Book direkt online lesen im Browser Persönliche Fachbibliothek mit Ihren Büchern Jetzt nutzen auf mybookplus.de.     , Studium & Erwachsenenbildung > Fachbücher, Lernen & Nachschlagen

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  • Die Miete erhöhen: kurz&konkret!
    Die Miete erhöhen: kurz&konkret!

    Mieterhöhungen im laufenden Mietverhältnis sind immer problematisch, weil der Mieter dann durch die neue Miete finanziell höher belastet wird als von ihm beim Beginn des Mietverhältnisses kalkuliert wurde. Andererseits hat der Vermieter ein Interesse daran, eine marktgerechte Miete für eine Wohnung zu erzielen. Vor allem dann, wenn die Miete nicht mehr der ortsüblichen Miete entspricht oder die Wohnung modernisiert wurde, stellt sich dem Vermieter die Frage, in welchem Umfang mit einer Mieterhöhung die Miete erhöht werden kann und welchen inhaltlichen und formellen Anforderungen die Mieterhöhungserklärung entsprechen muss. Mit einer allgemeinen Begründung wie »Die Kosten sind stark gestiegen« oder »Es sind viele Instandsetzungs- und Instandhaltungsarbeiten angefallen« kann eine Mieterhöhung vom Vermieter jedenfalls nicht vorgenommen werden. Eine Mieterhöhung im laufenden Mietverhältnis ist für den Vermieter vielmehr nur im Rahmen der im gesetzlichen Mietrecht vorgegebenen Möglichkeiten zulässig.

    Preis: 10.99 € | Versand*: 0.00 €
  • Mietvertrag f.Garagen 553
    Mietvertrag f.Garagen 553

    Mietvertrag f.Garagen 553

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  • Was passiert nach dem Vertragsende?

    Nach dem Vertragsende können verschiedene Szenarien eintreten, je nach Art des Vertrags. In einigen Fällen kann der Vertrag automatisch verlängert werden, es kann aber auch eine Kündigung erforderlich sein. Wenn der Vertrag beendet ist, können die Parteien ihre eigenen Wege gehen oder einen neuen Vertrag abschließen, wenn sie weiterhin zusammenarbeiten möchten.

  • Was passiert mit minusstunden bei Vertragsende?

    Was passiert mit Minusstunden bei Vertragsende? Minusstunden müssen in der Regel vom Arbeitnehmer nachgearbeitet oder ausgeglichen werden, bevor der Vertrag endet. Wenn dies nicht möglich ist, können die Minusstunden vom ausstehenden Gehalt abgezogen werden. Es ist wichtig, die Regelungen zur Minusstundenregelung im Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag zu prüfen, um Missverständnisse zu vermeiden. In einigen Fällen kann es auch vereinbart werden, dass Minusstunden nicht ausgeglichen werden müssen, wenn der Arbeitnehmer das Unternehmen verlässt.

  • Warum sinkt der Marktwert bei Vertragsende?

    Der Marktwert eines Spielers kann bei Vertragsende sinken, da der Spieler dann ablösefrei wechseln kann. Dies bedeutet, dass potenzielle Käufer keine Ablösesumme zahlen müssen, um den Spieler zu verpflichten. Dadurch verringert sich das Interesse und die Verhandlungsposition des Spielers, was zu einem Rückgang des Marktwerts führen kann.

  • Wie funktioniert die Rufnummerportierung nach Vertragsende?

    Nach Vertragsende kann die Rufnummerportierung in der Regel durch den neuen Mobilfunkanbieter beantragt werden. Dazu muss der Kunde dem neuen Anbieter eine Vollmacht zur Portierung erteilen und die Kündigungsbestätigung des alten Anbieters vorlegen. Der neue Anbieter kümmert sich dann um die Übertragung der Rufnummer zum neuen Vertrag.

Ähnliche Suchbegriffe für Vertragsende:


  • RNK Wohnungs-Mietvertrag
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  • RNK Gewerberaum-Mietvertrag
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  • Defibrillator zur Miete - AED inkl. Service - Jahresmiete
    Defibrillator zur Miete - AED inkl. Service - Jahresmiete

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  • RNK Mietvertrag A4 599 Einheitsmietvertrag
    RNK Mietvertrag A4 599 Einheitsmietvertrag

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  • Gehört ein Vertragshandy nach Vertragsende mir?

    Ja, nach Vertragsende gehört das Vertragshandy in der Regel dir. Du hast es während der Vertragslaufzeit bezahlt und es steht dir daher zu. Es kann jedoch sein, dass du das Gerät noch entsperren lassen musst, um es mit anderen Mobilfunkanbietern nutzen zu können.

  • Wem gehört das Handy nach Vertragsende?

    Wem gehört das Handy nach Vertragsende? Nach Vertragsende gehört das Handy in der Regel dem Verbraucher, da er es im Rahmen des Vertrags erworben hat. Oftmals wird das Handy jedoch in Raten abbezahlt, weshalb es erst nach vollständiger Bezahlung des Vertragsinhalts dem Verbraucher gehört. Es ist wichtig, die Vertragsbedingungen genau zu prüfen, um sicherzustellen, wer das Eigentum am Handy nach Vertragsende besitzt. In einigen Fällen kann es vorkommen, dass das Handy dem Anbieter zurückgegeben werden muss, wenn bestimmte Bedingungen nicht erfüllt wurden.

  • Wie lange nach Vertragsende Nummer portieren?

    Die Dauer, um eine Nummer zu portieren, hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie z.B. dem Anbieter, von dem du wechselst, und dem Zeitpunkt, zu dem du die Portierung beantragst. In der Regel kann die Portierung innerhalb von 1-2 Wochen abgeschlossen sein, aber es kann auch länger dauern, je nachdem, wie schnell der Prozess bearbeitet wird. Es ist wichtig, den Antrag zur Nummernportierung rechtzeitig zu stellen, bevor dein Vertrag endet, um sicherzustellen, dass du keine Unterbrechung im Service hast. Es ist ratsam, sich frühzeitig mit deinem neuen Anbieter in Verbindung zu setzen, um den Portierungsprozess zu starten und eventuelle Verzögerungen zu vermeiden.

  • Was bedeutet 3 Monate vor Vertragsende?

    "Was bedeutet 3 Monate vor Vertragsende?" bezieht sich auf den Zeitpunkt, der drei Monate vor dem offiziellen Ende eines Vertrags liegt. In dieser Phase können Vertragsparteien beginnen, über eine Verlängerung oder Kündigung des bestehenden Vertrags zu verhandeln. Es ist wichtig, diese Frist einzuhalten, da sie oft vertraglich festgelegt ist und Auswirkungen auf die weitere Zusammenarbeit haben kann. Durch die rechtzeitige Auseinandersetzung mit dem Vertragsende können mögliche Probleme vermieden und eine reibungslose Abwicklung des Vertrags gewährleistet werden. Es ist ratsam, sich frühzeitig über die Bedingungen und Optionen für die Zeit nach dem Vertragsende zu informieren, um gut vorbereitet zu sein.

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