Produkt zum Begriff Steuerpflichtige:
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Miete
Miete , Zum Werk Wie kaum ein anderes Rechtsgebiet befindet sich das Mietrecht in einer ständigen Entwicklung. Dieser handliche gelbe Kommentar erläutert die für das Wohnungs- und Gewerbemietrecht relevanten Vorschriften in praxisorientierter Art und Weise und verhilft so zu einer schnellen und sachgerechten Problemlösung. Das Werk ist auch für andere Berufsgruppen aus dem Bereich des Wohnungswesens gut verständlich. Diese Auflage verarbeitet zahlreiche Entscheidungen des BGH zum Wohnungs- und Geschäftsraummietrecht vor, deren Kenntnis für den Richter und die Rechtsberater unerlässlich ist. Mittlerweile haben sich Rechtsprechung und Literatur deutlich weiterentwickelt, vor allem durch das MietRÄndG 2013, das MietNovG 2015 ("Mietpreisbremse"), das MietAnpG 2019 und das MsRG 2021. Vorteile auf einen Blick komprimierte Darstellung aller BGB-§§ zum MietR ausführliche Kommentierung der §§ 555a - 555f BGB zu Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen einschließlich Mieterhöhungen nach Modernisierung ausführliche Kommentierung der §§ 555d - 556g BGB über die Miethöhe bei Mietbeginn und die maximale Mieterhöhung bei angespannten Wohnungsmärkten durch Berücksichtigung der ortsüblichen Vergleichsmiete ("Mietpreisbremse" 2015) sowie der §§ 559c und 559d BGB zu vereinfachten Verfahren bei Mieterhöhungen im Zuge von Modernisierungsmaßnahmen (MietAnpG 2019) ausführliche Kommentierung der §§ 558c und 558d BGB zu Mietspiegeln (Mietspiegelreformgesetz - MsRG 2021) Zur Neuauflage hervorragendes Autorenteam, nun um 3 Autorinnen und Autoren erweitert bestechendes Preis-Leistungs-Verhältnis komprimierte Kompetenz in einem Band mit einem Fokus der Lesbarkeit auch für andere Berufsgruppen aus dem Bereich des Wohnungswesens Zielgruppe Für Rechtsanwaltschaft, Richterschaft, Verbands- und Wirtschaftsjuristinnen und -juristen und die Rechtsberaterinnen und Rechtsberater bei den Vermieter- und Mieterverbänden sowie Verwaltungsgesellschaften und alle mit dem Mietrecht befassten Personen, wie insbesondere Vermieterinnen und Vermieter, Mieterinnen und Mieter, Wohnungseigentümerinnen und Wohnungseigentümer, Maklerinnen und Makler etc. , Studium & Erwachsenenbildung > Fachbücher, Lernen & Nachschlagen
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Westner, Martina: Miete und Mieterhöhung
Miete und Mieterhöhung , Für ein gutes Miteinander mit den Mietern ist es für Vermieter unerlässlich, die rechtlichen Rahmenbedingungen zu kennen. Die Autorinnen Martina Westner, Astrid Congiu-Wehle und Katharina Rößler sind Rechtsanwältinnen und Mietrechtsexpertinnen. Sie erklären Ihnen anhand zahlreicher Beispiele und Musterschreiben, wie Sie eine Mieterhöhung Schritt für Schritt rechtssicher durchführen. Sie erfahren, wie die zulässige Miete berechnet wird und welche Mieterhöhungsmöglichkeiten es gibt. Sie lernen die Voraussetzungen für die zahlreichen Ausnahmen von der Mietpreisbremse ebenso kennen wie die Voraussetzungen für eine Mieterhöhung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete. Begriffe wie Kappungsgrenze oder qualifizierter Mietspiegel werden ausführlich dargestellt. So sind Sie auf der sicheren Seite und können teure Fehler vermeiden. Inhalte: Gestaltung und Änderung der Mietstruktur Übersichten nach Bunderländern sowie Städten und Gemeinden mit Mietpreisbremse Grenzen von Staffelmieten Voraussetzungen der Indexvereinbarung im Wohnraummietvertrag Modernisierungsmieterhöhung: Ankündigung, Form und Frist, Härteeinwand, Kappungsgrenzen Anpassung der Betriebskosten Mieterhöhungen von Geschäftsräumen und Garagen Neu in der 3. Auflage: Aktuelles Gebäudeenergiegesetz Neues Telekommunikationsgesetz Verschärfung der Mietpreisbremse Modernisierungsmieterhöhung nach TKG- und GEG-Neuerungen Die digitale und kostenfreie Ergänzung zu Ihrem Buch auf myBook+: Zugriff auf ergänzende Materialien und Inhalte E-Book direkt online lesen im Browser Persönliche Fachbibliothek mit Ihren Büchern Jetzt nutzen auf mybookplus.de. , Studium & Erwachsenenbildung > Fachbücher, Lernen & Nachschlagen
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Die Miete erhöhen: kurz&konkret!
Mieterhöhungen im laufenden Mietverhältnis sind immer problematisch, weil der Mieter dann durch die neue Miete finanziell höher belastet wird als von ihm beim Beginn des Mietverhältnisses kalkuliert wurde. Andererseits hat der Vermieter ein Interesse daran, eine marktgerechte Miete für eine Wohnung zu erzielen. Vor allem dann, wenn die Miete nicht mehr der ortsüblichen Miete entspricht oder die Wohnung modernisiert wurde, stellt sich dem Vermieter die Frage, in welchem Umfang mit einer Mieterhöhung die Miete erhöht werden kann und welchen inhaltlichen und formellen Anforderungen die Mieterhöhungserklärung entsprechen muss. Mit einer allgemeinen Begründung wie »Die Kosten sind stark gestiegen« oder »Es sind viele Instandsetzungs- und Instandhaltungsarbeiten angefallen« kann eine Mieterhöhung vom Vermieter jedenfalls nicht vorgenommen werden. Eine Mieterhöhung im laufenden Mietverhältnis ist für den Vermieter vielmehr nur im Rahmen der im gesetzlichen Mietrecht vorgegebenen Möglichkeiten zulässig.
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RNK Wohnungs-Mietvertrag
Wohnungs-Mietvertrag 6 Seiten.
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Was ist das steuerpflichtige Brutto?
Was ist das steuerpflichtige Brutto? Das steuerpflichtige Brutto bezeichnet das Einkommen, das für die Berechnung der Einkommenssteuer herangezogen wird. Es umfasst alle Einkünfte, die einer Besteuerung unterliegen, wie beispielsweise Gehälter, Honorare, Mieteinnahmen oder Kapitalerträge. Von diesem Bruttoeinkommen werden dann noch bestimmte Freibeträge abgezogen, um das zu versteuernde Einkommen zu ermitteln. Je nach Höhe des steuerpflichtigen Brutteinkommens fallen unterschiedliche Steuersätze an.
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Was ist der steuerpflichtige Umsatz?
Der steuerpflichtige Umsatz ist der Betrag, der für steuerliche Zwecke relevant ist und auf den Umsatzsteuer erhoben wird. Er umfasst alle Einnahmen, die ein Unternehmen durch den Verkauf von Waren oder Dienstleistungen erzielt, abzüglich eventueller Rabatte, Skonti oder Rücksendungen. Der steuerpflichtige Umsatz dient als Grundlage für die Berechnung der Umsatzsteuer, die ein Unternehmen an das Finanzamt abführen muss. Es ist wichtig, den steuerpflichtigen Umsatz korrekt zu ermitteln und in der Umsatzsteuervoranmeldung anzugeben, um steuerliche Pflichten zu erfüllen und mögliche Bußgelder zu vermeiden. Unternehmen sollten daher ihre Umsätze sorgfältig dokumentieren und regelmäßig überprüfen, um Fehler bei der Berechnung des steuerpflichtigen Umsatzes zu vermeiden.
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Was ist steuerpflichtige innergemeinschaftliche Erwerbe?
Steuerpflichtige innergemeinschaftliche Erwerbe sind Käufe von Waren oder Dienstleistungen innerhalb der Europäischen Union, bei denen die Umsatzsteuer durch den Erwerber in seinem Heimatland entrichtet werden muss. Diese Regelung soll sicherstellen, dass der grenzüberschreitende Handel fair besteuert wird. Unternehmen, die solche Erwerbe tätigen, müssen die entsprechenden Umsatzsteuern in ihrer Umsatzsteuervoranmeldung angeben und abführen. Es gelten bestimmte Voraussetzungen und Regelungen, um als steuerpflichtiger innergemeinschaftlicher Erwerb zu gelten, wie zum Beispiel die Erfüllung von Meldepflichten und die Beachtung von bestimmten Schwellenwerten.
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Wer ist die steuerpflichtige Person?
"Wer ist die steuerpflichtige Person?" ist eine wichtige Frage, die sich auf die Person bezieht, die gesetzlich verpflichtet ist, Steuern zu zahlen. In den meisten Fällen ist die steuerpflichtige Person diejenige, die Einkommen erzielt, sei es aus einer Beschäftigung, selbstständiger Arbeit oder anderen Einkommensquellen. Es ist wichtig, die steuerpflichtige Person korrekt zu identifizieren, da sie für die Einreichung von Steuererklärungen und die Zahlung von Steuern verantwortlich ist. In einigen Fällen kann es auch mehrere steuerpflichtige Personen geben, zum Beispiel in einer Ehe oder Partnerschaft, wo beide Partner Einkommen erzielen. Letztendlich ist die Frage "Wer ist die steuerpflichtige Person?" entscheidend für die ordnungsgemäße Erfüllung steuerlicher Pflichten und die Vermeidung von rechtlichen Konsequenzen.
Ähnliche Suchbegriffe für Steuerpflichtige:
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Was sind Steuerpflichtige innergemeinschaftliche Erwerbe?
Was sind Steuerpflichtige innergemeinschaftliche Erwerbe? Steuerpflichtige innergemeinschaftliche Erwerbe beziehen sich auf den Erwerb von Waren oder Dienstleistungen zwischen Unternehmen in verschiedenen EU-Mitgliedstaaten. Diese Erwerbe unterliegen der Umsatzsteuer und müssen in der Regel in der Umsatzsteuervoranmeldung angegeben werden. Um als steuerpflichtig zu gelten, müssen die Erwerbe bestimmte Schwellenwerte überschreiten. Die Regelungen für steuerpflichtige innergemeinschaftliche Erwerbe dienen dazu, den Binnenmarkt der EU zu stärken und faire Wettbewerbsbedingungen zu schaffen.
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Kann man 2 steuerpflichtige Jobs haben?
Kann man 2 steuerpflichtige Jobs haben? Ja, grundsätzlich ist es möglich, zwei steuerpflichtige Jobs gleichzeitig zu haben. Allerdings müssen beide Arbeitgeber über die jeweils andere Beschäftigung informiert werden, um sicherzustellen, dass die Steuern korrekt abgeführt werden. Es ist wichtig, die Steuerklasse und Freibeträge richtig zu verteilen, um eine Nachzahlung oder Steuernachforderung zu vermeiden. Es kann auch sinnvoll sein, sich von einem Steuerberater beraten zu lassen, um eventuelle steuerliche Auswirkungen zu verstehen und zu optimieren. Insgesamt ist es wichtig, die steuerlichen Pflichten und Regelungen im Blick zu behalten, wenn man mehrere Jobs ausübt.
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Was bedeutet steuerpflichtige Person nur bei zusammenveranlagung?
Bei einer Zusammenveranlagung handelt es sich um die gemeinsame Veranlagung von Ehepartnern oder eingetragenen Lebenspartnern für ihre Einkommensteuer. Eine steuerpflichtige Person bei Zusammenveranlagung bezieht sich auf die Person, die steuerpflichtige Einkünfte erzielt und somit zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet ist. Diese Person trägt auch die Verantwortung für die korrekte Angabe der steuerrelevanten Informationen in der gemeinsamen Steuererklärung. Es ist wichtig, dass beide Partner ihre steuerpflichtigen Einkünfte und relevanten Informationen offenlegen, um eine ordnungsgemäße Veranlagung sicherzustellen. In der Regel wird die steuerpflichtige Person bei Zusammenveranlagung als erster genannt und ist somit der Hauptansprechpartner für das Finanzamt.
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Wie berechnet sich der steuerpflichtige Teil der Rente?
Der steuerpflichtige Teil der Rente wird anhand des sogenannten Besteuerungsanteils ermittelt. Dieser Anteil wird durch das Jahr des Rentenbeginns bestimmt und bleibt über die gesamte Rentenbezugsdauer konstant. Der Besteuerungsanteil variiert je nach Rentenbeginn zwischen 22 und 100 Prozent. Der steuerpflichtige Teil der Rente ergibt sich dann aus dem Verhältnis des Besteuerungsanteils zum Gesamtbetrag der Rente. Es ist wichtig zu beachten, dass auch andere Einkünfte und steuerliche Freibeträge Einfluss auf die steuerliche Behandlung der Rente haben können.
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