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Produkt zum Begriff Mindestmietdauer:


  • Miete
    Miete

    Miete , Zum Werk Wie kaum ein anderes Rechtsgebiet befindet sich das Mietrecht in einer ständigen Entwicklung. Dieser handliche gelbe Kommentar erläutert die für das Wohnungs- und Gewerbemietrecht relevanten Vorschriften in praxisorientierter Art und Weise und verhilft so zu einer schnellen und sachgerechten Problemlösung. Das Werk ist auch für andere Berufsgruppen aus dem Bereich des Wohnungswesens gut verständlich. Diese Auflage verarbeitet zahlreiche Entscheidungen des BGH zum Wohnungs- und Geschäftsraummietrecht vor, deren Kenntnis für den Richter und die Rechtsberater unerlässlich ist. Mittlerweile haben sich Rechtsprechung und Literatur deutlich weiterentwickelt, vor allem durch das MietRÄndG 2013, das MietNovG 2015 ("Mietpreisbremse"), das MietAnpG 2019 und das MsRG 2021. Vorteile auf einen Blick komprimierte Darstellung aller BGB-§§ zum MietR ausführliche Kommentierung der §§ 555a - 555f BGB zu Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen einschließlich Mieterhöhungen nach Modernisierung ausführliche Kommentierung der §§ 555d - 556g BGB über die Miethöhe bei Mietbeginn und die maximale Mieterhöhung bei angespannten Wohnungsmärkten durch Berücksichtigung der ortsüblichen Vergleichsmiete ("Mietpreisbremse" 2015) sowie der §§ 559c und 559d BGB zu vereinfachten Verfahren bei Mieterhöhungen im Zuge von Modernisierungsmaßnahmen (MietAnpG 2019) ausführliche Kommentierung der §§ 558c und 558d BGB zu Mietspiegeln (Mietspiegelreformgesetz - MsRG 2021) Zur Neuauflage hervorragendes Autorenteam, nun um 3 Autorinnen und Autoren erweitert bestechendes Preis-Leistungs-Verhältnis komprimierte Kompetenz in einem Band mit einem Fokus der Lesbarkeit auch für andere Berufsgruppen aus dem Bereich des Wohnungswesens Zielgruppe Für Rechtsanwaltschaft, Richterschaft, Verbands- und Wirtschaftsjuristinnen und -juristen und die Rechtsberaterinnen und Rechtsberater bei den Vermieter- und Mieterverbänden sowie Verwaltungsgesellschaften und alle mit dem Mietrecht befassten Personen, wie insbesondere Vermieterinnen und Vermieter, Mieterinnen und Mieter, Wohnungseigentümerinnen und Wohnungseigentümer, Maklerinnen und Makler etc. , Studium & Erwachsenenbildung > Fachbücher, Lernen & Nachschlagen

    Preis: 119.00 € | Versand*: 0 €
  • Westner, Martina: Miete und Mieterhöhung
    Westner, Martina: Miete und Mieterhöhung

    Miete und Mieterhöhung , Für ein gutes Miteinander mit den Mietern ist es für Vermieter unerlässlich, die rechtlichen Rahmenbedingungen zu kennen. Die Autorinnen Martina Westner, Astrid Congiu-Wehle und Katharina Rößler sind Rechtsanwältinnen und Mietrechtsexpertinnen. Sie erklären Ihnen anhand zahlreicher Beispiele und Musterschreiben, wie Sie eine Mieterhöhung Schritt für Schritt rechtssicher durchführen. Sie erfahren, wie die zulässige Miete berechnet wird und welche Mieterhöhungsmöglichkeiten es gibt. Sie lernen die Voraussetzungen für die zahlreichen Ausnahmen von der Mietpreisbremse ebenso kennen wie die Voraussetzungen für eine Mieterhöhung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete. Begriffe wie Kappungsgrenze oder qualifizierter Mietspiegel werden ausführlich dargestellt. So sind Sie auf der sicheren Seite und können teure Fehler vermeiden. Inhalte: Gestaltung und Änderung der Mietstruktur Übersichten nach Bunderländern sowie Städten und Gemeinden mit Mietpreisbremse Grenzen von  Staffelmieten Voraussetzungen der Indexvereinbarung im Wohnraummietvertrag Modernisierungsmieterhöhung: Ankündigung, Form und Frist, Härteeinwand, Kappungsgrenzen Anpassung der Betriebskosten Mieterhöhungen von Geschäftsräumen und Garagen Neu in der 3. Auflage: Aktuelles Gebäudeenergiegesetz Neues Telekommunikationsgesetz Verschärfung der Mietpreisbremse Modernisierungsmieterhöhung nach TKG- und GEG-Neuerungen Die digitale und kostenfreie Ergänzung zu Ihrem Buch auf myBook+: Zugriff auf ergänzende Materialien und Inhalte E-Book direkt online lesen im Browser Persönliche Fachbibliothek mit Ihren Büchern Jetzt nutzen auf mybookplus.de.     , Studium & Erwachsenenbildung > Fachbücher, Lernen & Nachschlagen

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  • Die Miete erhöhen: kurz&konkret!
    Die Miete erhöhen: kurz&konkret!

    Mieterhöhungen im laufenden Mietverhältnis sind immer problematisch, weil der Mieter dann durch die neue Miete finanziell höher belastet wird als von ihm beim Beginn des Mietverhältnisses kalkuliert wurde. Andererseits hat der Vermieter ein Interesse daran, eine marktgerechte Miete für eine Wohnung zu erzielen. Vor allem dann, wenn die Miete nicht mehr der ortsüblichen Miete entspricht oder die Wohnung modernisiert wurde, stellt sich dem Vermieter die Frage, in welchem Umfang mit einer Mieterhöhung die Miete erhöht werden kann und welchen inhaltlichen und formellen Anforderungen die Mieterhöhungserklärung entsprechen muss. Mit einer allgemeinen Begründung wie »Die Kosten sind stark gestiegen« oder »Es sind viele Instandsetzungs- und Instandhaltungsarbeiten angefallen« kann eine Mieterhöhung vom Vermieter jedenfalls nicht vorgenommen werden. Eine Mieterhöhung im laufenden Mietverhältnis ist für den Vermieter vielmehr nur im Rahmen der im gesetzlichen Mietrecht vorgegebenen Möglichkeiten zulässig.

    Preis: 10.99 € | Versand*: 0.00 €
  • Mietvertrag f.Garagen 553
    Mietvertrag f.Garagen 553

    Mietvertrag f.Garagen 553

    Preis: 86.24 € | Versand*: 4.75 €
  • Wie lange ist die Mindestmietdauer in einem Standard-Mietvertrag? Gibt es eine Möglichkeit, den Mietvertrag vor Ablauf der Mindestmietdauer zu kündigen?

    Die Mindestmietdauer in einem Standard-Mietvertrag beträgt in der Regel 12 Monate. Es gibt jedoch die Möglichkeit, den Mietvertrag vor Ablauf der Mindestmietdauer zu kündigen, wenn ein wichtiger Grund vorliegt, z.B. bei beruflicher Versetzung oder schwerwiegenden Mängeln in der Wohnung. In solchen Fällen ist eine fristgerechte Kündigung unter Einhaltung der gesetzlichen Fristen möglich.

  • Was bedeutet "Mindestmietdauer"?

    Die Mindestmietdauer bezieht sich auf den Zeitraum, für den ein Mietvertrag abgeschlossen wird. Es legt fest, wie lange der Mieter verpflichtet ist, die Miete zu zahlen und die Immobilie zu nutzen. Eine vorzeitige Kündigung des Mietvertrags ist während der Mindestmietdauer in der Regel nicht möglich.

  • Was bedeutet Mindestmietdauer?

    Was bedeutet Mindestmietdauer? Die Mindestmietdauer bezieht sich auf den Zeitraum, für den ein Mieter verpflichtet ist, eine Immobilie zu mieten, bevor er das Mietverhältnis kündigen kann. In der Regel beträgt die Mindestmietdauer ein Jahr, kann aber je nach Vertrag und Vermieter variieren. Während dieser Zeit ist der Mieter verpflichtet, die vereinbarte Miete zu zahlen und die Bedingungen des Mietvertrags einzuhalten. Erst nach Ablauf der Mindestmietdauer kann der Mieter das Mietverhältnis unter Einhaltung der Kündigungsfrist beenden.

  • Ist eine Mindestmietdauer rechtens?

    Ja, eine Mindestmietdauer kann rechtens sein. Es ist üblich, dass Vermieter eine Mindestmietdauer festlegen, um eine gewisse Stabilität und Planbarkeit zu gewährleisten. Solange die Mindestmietdauer im Mietvertrag klar vereinbart ist und nicht gegen geltendes Recht verstößt, ist sie rechtlich bindend.

Ähnliche Suchbegriffe für Mindestmietdauer:


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    RNK Mietvertrag A4 599 Einheitsmietvertrag

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  • Ist eine Mindestmietdauer zulässig?

    Ist eine Mindestmietdauer zulässig? Die Zulässigkeit einer Mindestmietdauer hängt von den gesetzlichen Bestimmungen des jeweiligen Landes oder Bundeslandes ab. In einigen Ländern können Vermieter eine Mindestmietdauer festlegen, solange sie die gesetzlichen Vorschriften einhalten. Allerdings müssen Vermieter sicherstellen, dass die Mindestmietdauer nicht gegen geltendes Recht verstößt und die Mieterrechte nicht unangemessen einschränkt. Es ist ratsam, sich vor Abschluss eines Mietvertrags über die geltenden Gesetze und Regelungen zu informieren, um mögliche rechtliche Konflikte zu vermeiden.

  • Was ist eine Mindestmietdauer?

    Eine Mindestmietdauer bezieht sich auf die kürzeste Zeitspanne, für die ein Mieter verpflichtet ist, eine Immobilie zu mieten. Diese Mindestmietdauer wird in der Regel im Mietvertrag festgelegt und kann je nach Vermieter und Art der Immobilie variieren. Sie dient dazu, dem Vermieter eine gewisse Planungssicherheit zu geben und Leerstände zu vermeiden. Mieter sollten sich vor Vertragsabschluss über die Mindestmietdauer informieren, um sicherzustellen, dass sie die Immobilie für den gewünschten Zeitraum nutzen können.

  • Welche Mindestmietdauer ist zulässig?

    Welche Mindestmietdauer ist zulässig? In Deutschland gibt es keine gesetzliche Regelung zur Mindestmietdauer. Die Vertragsparteien können die Mietdauer frei vereinbaren, solange sie nicht gegen geltendes Recht oder die guten Sitten verstößt. Üblicherweise wird jedoch eine Mindestmietdauer von einem Jahr vereinbart. Es ist jedoch auch möglich, kürzere oder längere Mindestmietdauern zu vereinbaren, je nach den Bedürfnissen der Vermieter und Mieter. Es ist ratsam, die Mindestmietdauer im Mietvertrag klar zu definieren, um Missverständnisse zu vermeiden.

  • Wie lange beträgt die Mindestmietdauer in Ihrem Mietvertrag? Gibt es eine Möglichkeit, den Mietvertrag vorzeitig zu kündigen?

    Die Mindestmietdauer beträgt 12 Monate. Es besteht die Möglichkeit, den Mietvertrag vorzeitig zu kündigen, jedoch muss eine angemessene Kündigungsfrist eingehalten werden und gegebenenfalls eine Vertragsstrafe gezahlt werden. Es ist ratsam, die genauen Bedingungen im Mietvertrag nachzulesen.

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